Rechtsberatung Vertragsrecht Frankfurt

Vertragsrecht – oft eine brisante Angelegenheit

Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen aus einem Vertrag.

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte“? Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in der Realität anders aus…

Jeder Vertragsabschluss kann der Auslöser für einen Streit sein. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen.

Bedenken Sie insbesondere, dass sämtliche Vereinbarungen in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden sollten, teilweise wegen der vereinbarten Schriftform müssen. Verlassen Sie sich möglichst nicht auf Zusagen Ihres Vertragspartners, diese oder jene mündliche Abrede sei so selbstverständlich, dass man sie nicht eigens schriftlich niederlegen müsse. Sollte es dennoch zu einer Streitigkeit kommen, vertrete ich Sie gern. Grundlage der Vertretung ist der abgeschlossene Vertrag. Deshalb sollten bereits zum Erstgespräch mit mir der Vertrag und der chronologisch aufbereitete Schriftwechsel vorgelegt werden können.

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Kaufvertrag
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Darlehensvertrag
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung

Rechtsanwalt

Wolfgang Meub
Bettinastraße 32
60325 Frankfurt

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